Das Oberste Gericht der Kanaren hat einem Arbeitgeber recht gegeben, der vom 22. August 22 bis zum Juni 23 eine Mitarbeiterin finanzierte, der wegen einer Fußverletzung eine vorübergehende Behinderung attestiert war. Im Laufe dieses Jahres hat sie allerdings auf sozialen Medien mehrfach Videos hochgeladen, auf denen sie in Pumps und tanzend zu sehen ist. Das sollte mit ihrer angeblichen Verletzung unmöglich sein. Ihre Erklärung, sie habe dabei große Schmerzen erlitten, ließ das Gericht nicht gelten.
SV-AR
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