Der Verband der Ferienvermieter ASCAV hat den Gesetzentwurf, der von der kanarischen Regierung vorgelegt wurde, als Todesstoß für die private Ferienvermietung bezeichnet. In keiner Gemeinde seien Gebiete ausgewiesen, in denen Ferienvermietung ausdrücklich erlaubt sei. Außerdem würden Konditionen aufgerufen, die von vielen nicht erfüllt werden können oder die gar nicht in den Händen der Vermieter liegen, wie eine asphaltierte Zufahrt zum Grundstück.
Außerdem stehen unter den Bedingungen unter anderem Vorgaben wie Mindestwohnflächen, Solaranlagen, Ladestation für Elektro-Autos oder das Verbot, in Mehrfamilienhäusern Ferienwohnungen zu vermieten. Zumindest 90 Prozent müssen als Hauptwohnsitz genutzt werden. Grundsätzlich sieht der Gesetzentwurf einen Stopp von neuen Ferienwohnungen vor und die anderen müssen sich an die neuen Regelungen anpassen, sofern das überhaupt möglich ist. Es wird eine Anpassungsphase von fünf Jahren eingeräumt. Noch handelt es sich nur um einen Entwurf, der vermutlich von juristischer Seite und aus den Reihen der Ferienvermieter noch angefochten wird.
SV-AR
»