Ein Spanier, der 2019 seine 19-jährige Tochter aus Venezuela holte und mit ihr eine Beziehung einging, wurde vom obersten Gericht freigesprochen. Inzest mit einer Volljährigen sei nicht strafbar, wenn er auf Einverständnis beruht. Laut Gericht gäbe es keine Hinweise darauf, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt habe. Vielmehr sei die junge Frau die dominante Persönlichkeit in dieser Beziehung gewesen. Das Verhältnis hörte auf, als die Venezolanerin eine Beziehung mit einer Frau einging, mit der sie mittlerweile verheiratet ist.
SV-AR
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