Kanarische Inseln Miteigentümer entscheiden über Ferienwohnungen

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Der Oberste Spanische Gerichtshof hat entschieden, dass die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses künftig entscheiden, ob in ihrem Gebäude Ferienvermietung erlaubt sein wird. Es müssen sich 3/5 der Eigentümer für eine Vermietung aussprechen.
SV-AR

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