Superroller lief rund 100 Stundenkilometer

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Superroller

Das Untersuchungsgericht in Güímar hat einen Rollerfahrer zu 32 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er war mit einem Roller unterwegs, für den er keine Papiere hatte und den er so frisiert hatte, dass er mindestens 99 Stundenkilometer fuhr. Darüber hinaus konnte nicht gemessen werden, weil die Anzeige nur zwei Ziffern aufwies.
SV-AR

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