Als erste kanarische Gemeinde hat Granadilla de Abona am Donnerstag eine gesetzliche Regelung für Ferienwohnungen verabschiedet. In der Gemeinde sind 1.918 Ferienwohnungen gemeldet, das sind neun Prozent des Gesamtbestandes. Die Regelung wird 30 Tage öffentlich ausgehängt, bis sie in Kraft tritt. Sie besagt:
Die Ferientätigkeit kann in Wohnungen ausgeübt werden, die in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorschriften und den Festlegungen der Raumordnung und des Bauwesens gebaut wurden und die über die zum Zeitpunkt des Baus vorgeschriebenen Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse verfügen. Untersagt wird sie in Wohnungen, die nicht in der Raumordnung liegen, einer Schutz- oder Förderungsregelung unterliegen oder sich in Gebieten befinden, die als besonders belastet ausgewiesen sind.
SV-AR
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